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Europa-Regeln für den Modellflug von morgen – März 2019
Am Donnerstag, 28. Februar 2019, hat das EASA Committee neue EU-weite Regeln für den Betrieb unbemannter Flugobjekte (UAS) vereinbart, und die EU-Kommission hat diese inzwischen als neues europäisches Gesetz verkündet. Mit einer Übergangsfrist bricht die neue Verordnung ab Juli 2020 Landesrecht. Obwohl die Regeln vor allem für den Drohnenbetrieb entwickelt wurden, gelten sie auch für den gesamten Modellflug, mit Ausnahme des Indoor-Fliegens.

In den Monaten vor dem Beschluss des europäischen EASA Committee ist es dem DMFV in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Modellflugverband gelungen, eine Reihe wichtiger Änderungen an den Entwürfen durchzusetzen – nicht zuletzt dank der Unterstützung durch deutsche EU-Parlamentarier. Die dabei gewonnenen Freiheiten sollten es möglich machen, auch unter EU-Recht die guten Bedingungen für den Modellflug zu bewahren, die bisher gelten. Im Einzelnen wird sich das bei den kommenden Gesprächen mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur BMVI bzw. dem Bundesluftfahrtamt erweisen. – Die Verordnung ist auch auf Deutsch erschienen; in der offiziellen Übersetzung hier der Haupttext ohne Anhänge und Ergänzungen.
Durchführungsverordnung C (2019) 3824 final.pdf

Die Freistellung für Aktivitäten im Rahmen von Vereinen und Verbänden
Die wichtigste Bestimmung des neuen EU-Rechts ist die Freistellung des "Modellflugbetriebs im Rahmen von Vereinen und Verbänden" (Artikel 16). Auf der Grundlage dieser Bestimmung können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten wie der angeschlossenen Nicht-EU-Länder auf Antrag eines Modellflugklubs oder -verbandes eine Genehmigung erteilen. Diese legt dann die Bedingungen für den Betrieb von Flugmodellen „im Rahmen“ dieser Clubs und Verbände fest. Grundlage dieser Genehmigung sind die derzeitig geltenden nationalen Vorschriften. Die einzige EU-Forderung ist, dass alle Modellflugpiloten, die Modelle mit einem Gewicht von mehr als 250 g fliegen, sich in ein nationales Register eingetragen müssen. Das wiederum soll mit Registern in der gesamten EU verbunden werden. Modellflugverbände können das im Namen ihrer Mitglieder besorgen, was die Mitglieder nicht weiter belastet. Wenn ein Pilot in einem anderen EU-Land oder der Schweiz fliegen möchte, soll keine weitere Registrierung erforderlich sein. Das jeweilige Kennzeichen muss auf dem Flugmodell angebracht sein.

Die Rechtsvorschriften sehen keine weiteren Anforderungen oder Einschränkungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen dieser Genehmigung vor. Das bedeutet, dass das deutsche Bundesministerium beschließen kann, den derzeitigen Rechtsrahmen beizubehalten, mit den bekannten Einschränkungen, wie z.B. dem Kenntnisnachweis für das Fliegen von Modellen über 2 kg und über 100 m Höhe oder der Versicherungspflicht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Umfang der "Aktivitäten im Rahmen von Vereinen und Verbänden". Der DMFV möchte das so umsetzen, dass die Genehmigung zumindest für alle Verbandsmitglieder und die Gäste der Vereine gelten soll. Eingeschlossen ist dabei nicht nur das Fliegen auf den Flugplätzen der Clubs, sondern an allen Orten, an denen wir auch derzeit fliegen.

Multikopter
Über die Flugmodelle selbst, die in Vereinen geflogen werden dürfen, gibt es keine Angaben. Ob die generelle 100 m-Höhenbeschränkung für Multikopter-Modelle in Deutschland bleibt, wird sich bei den kommenden Gesprächen mit dem BMVI zeigen. Werden Multikopter aber professionell eingesetzt, verlässt der Pilot den Vereinsrahmen. Er kann dann unter den immer noch vergleichsweise freien Bedingungen der „Offenen Kategorie“ fliegen, in ganz Europa, oder aber im Rahmen der „Spezifischen Kategorie“ gezielt seine Aufgaben angehen. Die Spezifische Kategorie erlaubt Fliegen mit höherem allgemeinem Risiko z.B. in bewohnten Gebieten. Statt einer Aufstiegsgenehmigung auf Basis einer Risikoabschätzung – die jedes Mal Geld kostet – kann der Pilot ein „Standard Szenario“ beantragen, und in deren Rahmen Gebäude inspizieren oder Filmaufnahmen machen.

Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln
Die EU hat die neuen Regeln am 16. Juni 2019 veröffentlicht. Sie sind dann Ende des Monats in Kraft getreten und werden am 1. Juli 2020 das nationale Recht ersetzen. Die Registrierungspflicht nach den neuen Regeln wird ein wenig mehr Zeit brauchen, die Genehmigung zum Weiterfliegen im Rahmen von Vereinen und Verbänden muss bis Mitte 2022 erteilt werden. Bis zu dieser Genehmigung kann im Rahmen der bisherigen Gesetzgebung weitergeflogen werden. – Hier der offizielle Text, wie er im EU-Amtsblatt auf Englisch erschien, mit Anhang.
COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2019/947 of 24 May 2019.pdf

Modellfliegen außerhalb des Rahmens von Vereinen und Verbänden
Die neuen Regeln haben erhebliche Auswirkungen auf den Modellflug außerhalb des Rahmens von Vereinen und Verbänden. Vergleichsweise strenge Auflagen gelten dann auch für Länder, die entscheiden, ihren Verbänden keine besondere Betriebserlaubnis zu erteilen. Die Einschränkungen sind folgende:
Gewichtsbegrenzung von 25 kg;
Fliegen nur in Sichtverbindung, geflogen in sicherer Entfernung von Personen und nicht über Versammlungen von Personen;
Höhenbegrenzung von 120 Metern über Grund;
Mindestalter von 16 Jahren, die ein Land auf 12 Jahre reduzieren kann, mit der Möglichkeit für jüngere Personen, unter der Aufsicht eines Piloten von mindestens 16 Jahren zu fliegen;
Alle Piloten, die unbemannte Flugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250 g fliegen, müssen registriert werden und das Kennzeichen muss am Modell angebracht werden;
Alle Piloten müssen ein theoretisches Online-Wissenstraining absolvieren und eine Online-Prüfung ablegen (gültig für fünf Jahre).
Höchstens 120 m Flughöhe über Grund als gesetzliche Auflage hätten Hangflug außerhalb des Rahmens von Vereinen und Verbänden unter den Bedingungen der „Offenen Kategorie“ unmöglich gemacht. Gemeinsam mit den befreundeten Verbänden wurde am 22. Januar 2019 in einer historischen Telefonkonferenz mit Vertretern von EU-Kommission und EASA jedoch erreicht, dass Segelflugmodelle bis 10 kg nun bis zu 120 Meter über dem Piloten fliegen dürfen. Wer also irgendwo im europäischen Ausland einen Hang nutzen will, der nicht durch andere Auflagen für den Modellflug geschlossen ist, darf das tun! Sein Segler (oder Elektrosegler) kann dabei ruhig einige hundert Meter über Grund fliegen, so der Pilot auf Sichtweite fliegt und das Modell nicht höher als 120 m über sich selbst hinaus steigen lässt.

Nächste Schritte
Die Hauptaufgabe des DMFV wird nun sein, sich im Gespräch mit dem BMVI die derzeit guten Bedingungen für den Modellflug bestätigen zu lassen. Aber die Arbeit hört damit nicht auf. So fliegen viele Mitglieder regelmäßig in den benachbarten EU-Staaten oder in der Schweiz; diese hatte bereits am 29. April zu einem Treffen der Verbände der deutschsprachigen Länder eingeladen, um gegenseitige Absprachen über das Fliegen im Nachbarland zu verabreden.
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